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Agrarumweltprogramme
KULAP und VNP
Zu den Agrarumweltprogrammen, die auf Länderebene in unterschiedlicher Form Streuobstförderung anbieten, zählen in Bayern das bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und das bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP). Seit 2015 gibt es genauere Informationen über den Inhalt der neuen Förderprogramme und den Antragszeitraum.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Förderung bei Streuobstwiesenbewirtschaftern in Bayern ab 2017 über die angesprochenen Programme zustande kommen kann:
- bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche mit mind. 0,3 ha (Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm)
- Zuteilung einer Betriebsnummer über das zuständige Landwirtschaftsamt
- Digitaliisierung eines passenden Feldstücks und Ausfüllen eines Mehrfachantrages beim zuständigen Landwirtschaftsamt
- Meldung der Flächen an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft LSV
- keine Rentenzahlungen aus der landwirtschaftlichen Alterskasse
- Mindestgröße für Streuobst-Feldstücke 500 m²
- Nutzungsrecht über den Förderzeitraum von fünf Jahren
- Mindestfördersumme je Förderung 100 €/Jahr
Grundsätzlich werden beide Programme vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vollzogen. Dort sind auch weitere Informationen zu den aktuellen Förderrichtlinien erhältlich. Aktuelle Informationen zu den Agrarumweltprogrammen in Bayern sind auch im Internet nachzulesen.
Landschaftspflegeprogramm
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Das Landschaftspflegeprogramm des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit bietet Möglichkeiten die investive Seite der Erhaltung und Sicherung von Streuobstwiesen zu unterstützen. Dazu zählen Maßnahmen, die nur in größerem zeitlichen Abstand auf Streuobstwiesen durchgeführt werden. Als klassisches Beispiel kann die Neuanlage oder die Ergänzung bestehender Streuobstbestände durch Anpflanzung von Jungbäumen hervorgehoben werden. Ebenso könnte die
überfällige Kronenpflege von alten Hochstammobstbäumen in besonderen Situationen gefördert werden. Die Besonderheit und Bedeutung für den lokalen bzw. regionalen Artenschutz könnte über folgende Kriterien gegeben sein: Lage der Streuobstwiesen in einem Schutzgebiet z.B. Natura 2000, entsprechende Aussagen im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises, besondere Artenschutzargumente (z.B. Höhlenbäume für besondere Vogel- oder Fledermausarten
Da die Zustimmung zur Förderung sehr stark von der fachlichen Einschätzung durch die untere Naturschutzbehörde und die Regierung abhängig ist, sollte eine frühzeitige Abstimmung zum Einsatz dieser Förderung mit dem Landratsamt erfolgen. Dabei können auch die Landschaftspflegeverbände hilfreich sein, da durch Sammlung von einzelnen Vorhaben der Streuobstförderung die Mindestsumme der zu erwartenden Gesamtkosten von 3.500,- € leichter erreicht werden kann. Eine Förderung von 70% der Gesamtkosten ist durchaus möglich. Es müssen jedoch bei größeren Projekten Vorlaufzeiten von ca. 6 bis 12 Monaten eingeplant werden.
Für kleinere investive Vorhaben der Streuobstpflege wäre grundsätzlich auch Unterstützung über Kleinstmaßnahmen des Landschaftspflegeprogramms bei den Landratsämtern möglich.
Biodiversität
Es geht um die Vielfalt der Pflanzen- und Tierarten und um die biologische Vielfalt ihrer Lebensräume, wie Wälder, Seen oder Wiesen in Mainfranken.
Main-Streuobst-Genossenschaft
Erhaltung von Streuobstbau, sowie die Bienenhaltung in Mainfranken.